Klassifikation der gefährlichen Zonen der Arbeitsbereiche in Anlehnung an die Richtlinie 99/92/EG
Zonendefinition bei Vorhandensein von Gas
Zone 0:
Areal mit fortwährendem, langzeitigem oder häufigem Vorkommen explosiver Atmosphären und Gemischen, bestehend aus Luft und entflammbarem Material in gasförmigem staubigem oder nebeligem Zustand.
Zone 1:
Areal in dem es, während der normalen Arbeitsvorgänge gelegentlich zur Bildung explosiver Atmosphären, bestehend aus Gemischen von Luft und entflammbarem Material in gasförmigem, staubigem, oder nebeligem Zustand kommen kann.
Zone 2:
Areal in dem, während der normalen Arbeitsvorgänge, die Bildung explosiver Atmosphären, bestehend aus Gemischen von Luft und entflammbarem Material in gasförmigem, dampfartigem oder nebelförmigem Zustand, unwahrscheinlich ist.. Und falls doch, lediglich für kurze Dauer.
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Gas: Beispiel einer Zonendefinition bei Umfüllung von Flüssigkeiten |
Pulver: Beispiel einer Zonendefinition bei Wagenladungen durch Großspeicher (weiße Zone zeigt Gefahrenfreiheit an) |
Zonendefinition bei Vorhandensein von Staub
Zone 20:
Areal mit fortwährendem , langzeitigem oder häufigem Vorkommen explosiver Atmosphäre
in Form von entflammbaren Staubwolken.
Zone 21:
Areal in dem es gelegentlich zur Bildung explosiver Atmosphäre in Form von entflammbaren Staubwolken während der normalen Arbeitsvorgänge kommt.
Zone 22:
Areal in dem es unwahrscheinlich ist, dass es zur Bildung explosiver Atmosphäre in Form von entflammbaren Staubwolken kommt. Und falls doch, lediglich für kurze Dauer.
Abbildung 6: Beispiel einer Klassifizierung eines durch das Vorkommen von explosionsgefährdeten Staub geprägten Areals, in Anlehnung an die CEI EN 61241-10 Bestimmung
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Kategoriendefinition, anhand der Richtlinie 94/9/EG, der explosionssicheren Sauger
KATEGORIE 1
Bezieht sich auf jene Geräte die den Herstellerrichtlinien getreu verwendet werden sollen, um einen sehr hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Die in diese Kategorie fallenden Geräte sind eigens für den Gebrauch in Bereichen mit fortwährendem, langzeitigem oder häufigem Vorkommen explosiver Atmosphären, von Luft und Gas Gemischen, Dämpfe Nebel oder Gemische aus Luft und Staub bestimmt. Die in diese Kategorie fallenden Geräte müssen den gefragten Sicherheitsstandard erfüllen, auch in anomalen Sonderfällen, und kennzeichnen sich durch folgende Sicherheitsvorkehrungen aus:
- dass beim Ausfall eine der Sicherheitsvorrichtungen, eine zweite, unabhängige Vorrichtung den erforderten Sicherheitsstandard garantiert;
- oder falls zwei, von einander unabhängigen Schäden auftreten, trotzdem den erforderte n Sicherheitsstandard garantiert wird.
KATEGORIE 2
Bezieht sich auf jene Geräte die den Herstellerrichtlinien getreu verwendet werden sollen um einen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Die in diese Kategorie fallenden Geräte sind eigens für den Gebrauch in Bereichen entwickelt worden, in denen es wahrscheinlich zur Bildung von explosiver Atmosphäre, von Luft und Gas Gemischen, von Dämpfen Nebel oder Gemische aus Luft und Stau kommen könnte. Die Sicherheitsvorrichtungen der in diese Kategorie fallenden Geräte müssen den gefragten Sicherheitsstandard erfüllen, auch bei wiederkehrenden Sonderfällen oder bei Funktionsstörungen die im Normalfall miteinbezogen werden müssen.
KATEGORIE 3
Bezieht sich auf jene Geräte, die den Herstellerrichtlinien getreu verwendet werden sollen um einen normalen Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Die in diese Kategorie fallenden Geräte sind eigens für den Gebrauch in Bereichen entwickelt worden, in denen es unwahrscheinlich ist dass es zur Bildung von explosiver Atmosphäre, von Luft- und Gasgemischen, von Dämpfen Nebel oder Gemischen aus Luft und Staub kommt. Und falls doch, nur selten und lediglich für kurze Dauer. Die in diese Kategorie fallenden Geräte gewähren, bei normaler Funktionsweise, den gefragten Sicherheitsstandard.
Hinweise
BARTEC's Basic concepts for explosion protection
Author: Dr.-Ing. Hans-Jürgen Linström
STAHL's Basics of dust-explosion protection
04/2004
INRS - Explosion et lieu de travail
24/02/2006
ATEX Hinweise im Internet
ATEX Richtlinien



